
Unsere AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der Bankettherstellung (Stand 08/2017)
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Die Umsatzsteuer ist bei Leistungen und Teilleistungen mit dem zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Steuersatz anzusetzen.
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Eine ordnungsgemäße Verkehrssicherung im Bereich der Baustelle geht zu Lasten des AG. Dazu gehört auch, dass jeglicher Verkehr vom Maschinen- und Ladebereich freigehalten wird. Der Auftraggeber muss im Einbaubereich für Baufreiheit sorgen. Beschädigungen an Fremdfahrzeugen durch z.B. herabfallendes Bankettmaterial können von der Firma Hohberg GmbH nicht übernommen.
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Standzeiten aufgrund baustellenbedingter Behinderungen wie z.B. Verkehrsführung usw. sind im Einheitspreis (bzw. Tagessatz) nicht enthalten.
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Der Einbaubereich um eventuelle Hindernisse wie z.B. Schieberkanten, Schächte, Bäume usw. ist nicht im Einheitspreis enthalten.
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Eventuell entstehende Schäden am Seiten-Bankettfertiger durch nicht gekennzeichnete Hindernisse übernimmt der Auftraggeber.
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Der Auftraggeber garantiert einen kontinuierlichen Arbeitsablauf. Bestellung der LKW´s erfolgt durch den Auftraggeber. Standzeiten aufgrund zu weniger LKW´s, Verkehrsführung, Mischguteinbau oder ähnliches sind im Tagessatz / Einheitspreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Für Standzeiten von zu vielen oder nicht zeitversetzt ankommenden LKW´s haftet der Auftraggeber.
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Sollten uns Vorbemerkungen aus dem Leistungsverzeichnis nicht oder nur teilweise bekannt gemacht worden sein, die für die Preisgestaltung von Bedeutung sind, so ist unser Angebot als vorläufig zu betrachten.
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Nachtarbeiten (20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) bzw. Arbeiten an Samstagen, Sonntagen bzw. Feiertagen werden gesondert verrechnet.
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Entfernen von Leitpfosten einschließlich der Leitpfostenfundamente sowie Schutzplankenentfernung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Bei Massenminderung über 10% der angefragten Menge werden die Einheitspreise prozentual erhöht.
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Die angebotenen Einheitspreise beinhalten nur Teilleistungen der ausgeschriebenen LV-Position.
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Der Auftraggeber hat die Leistung am Tag der Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme, so gilt die Leistung mit dem Fertigstellungstag als abgenommen.
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Die Angabe über die Uhrzeit des Baustellungsbeginns ist nur circa, da verkehrs- und witterungsbedingt geringe Verzögerungen auftreten können. Forderungen aus Standzeiten können deshalb nicht geltend gemacht werden.
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Für Folgekosten, bedingt durch den Ausfall unserer Maschinen, können wir keine Haftung übernehmen.
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Der Einbau des Banketts erfolgt maschinell mittels Seitenfertiger. Handeinbau an Bäumen, Einfahrten usw. gehören nicht zum Angebot und muss vom Auftraggeber durchgeführt werden.
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Wenn nicht anders vereinbart gilt bei der Ausführung im Tagessatz eine Arbeitszeit von 8 Std. (inkl. Rüstzeit) als vereinbart. Jede weitere angefangene Stunde wird gesondert berechnet, jedoch bis zu einer maximalen Arbeitszeit von 12 Arbeitsstunden.
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Umsetzungen mit dem Tieflader innerhalb der Baustelle werden gesondert je angefangene Stunde berechnet.
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Das Einbringen von bauseits gestellten Grassamen mit dem Streugerät wird gesondert berechnet.
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Bei mehrtägigen Einsätzen berechnen wir eine Übernachtungspauschale pro Person / Tag.
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Einbauhindernisse wie Steigungen, Kurven, Bäume, Bordsteine usw. müssen bei der Anfrage des Auftraggebers angegeben werden.
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Das Einbaumaterial wird vom Auftraggeber bauseits frei Fertiger gestellt. Das Material muss einbaufähig und verdichtbar sein, ansonsten behält sich der Auftragnehmer vor, die Arbeiten abzubrechen. Dadurch entstandene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Eine Gewährleistung wird vom Auftragnehmer nicht übernommen.
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Erfüllung für Zahlung ist Herbsleben - Gerichtsstand Mühlhausen
